MdB Andreas Schwarz freut sich über weitgehende Soli-Abschaffung ab 2021

Veröffentlicht am 14.11.2019 in MdB und MdL

Der Bundestag hat heute das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen. Damit hält die Regierung ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein: der Solidaritätszuschlag (Soli) wird in einem ersten Schritt für rund 90 Prozent aller bisherigen Zahlerinnen und Zahler ab 2021 abgeschafft. Weitere 6,5 Prozent profitieren von der sogenannten Milderungszone, in der der Soli zukünftig nur zum Teil zu zahlen sein wird.  In voller Jahreswirkung zahlen die Steuerzahlerinnen und - Zahler von 2021 an voraussichtlich rund 10 Mrd. Euro weniger, bis 2024 steigt der Betrag auf rund 12 Mrd. Euro.
 

„Im Ergebnis werden wir mit der Reform rund 96,5 Prozent der heutigen Soli-Zahler besserstellen. Wir stärken damit die Friseurin genauso, wie den Dachdecker oder die Bäcker-Meisterin. Die reichsten zehn Prozent zahlen ihn aber weiter – in voller Höhe, sogar nur die 3,5 Prozent der Superreichen. Sie sollen weiter ihren Beitrag leisten, damit wir in die Zukunft aller investieren können.

Gerade aber für Familien und Menschen mit geringeren und mittleren Einkommen bleibt bald mehr auf dem Konto. Das war uns als SPD besonders wichtig, denn höhere Nettoeinkommen stärken die Kaufkraft und die Binnenkonjunktur insgesamt“, erklärt der SPD Bundestagsabgeordnete Andreas Schwarz.

„Nehmen wir beispielsweise ein Ehepaar, sie ist Krankenpflegerin mit einem Jahresbruttolohn von 40.800 Euro und er ist angestellter Maurer mit einem Jahresbruttolohn von 33.600 Euro, ohne Kinder. Die beiden zahlen nach derzeitiger Rechtslage den Solidaritätszuschlag in Höhe von 565 Euro jährlich, zukünftig entfällt der Solidaritätszuschlag vollständig für diese Familie. 

Doch nicht nur für die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entfällt der Zuschlag. Auch viele Selbständige und Gewerbetreibende zahlen ihn künftig nicht mehr. Das setzt Anreize für Investitionen und neue Arbeitsplätze. Das Gesetz ist deshalb nicht nur sozial gerecht, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll“, ergänzt Schwarz.
 

 

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